Samstag, 23. November 2013

Spendenaktion Wannweiler Weihnachtsmarkt 2013 zugunsten von behinderten Kindern aus Wannweil



Der Weihnachtsmarktausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:
 
Die Spende des Weihnachtsmarktes 2013 verbleibt heuer in Wannweil; sie geht ausschließlich an behinderte Kinder aus Wannweil und wird zu gleichen Teilen aufgeteilt an
  • Pal Zimmermann, 1 Jahr, Spendenzweck: Anschaffung eines behinderten­gerechten Fahrradanhängers,

  • Philipp Ott, 8 Jahre

  • und dessen Zwillingsbruder Lucas Ott, 8 Jahre, Spendenzweck: Zuschuss zur Teilnahme an der Ganztags- und Hausaufgabenbetreuung in der Uhland­schule nach dem Pflichtunterricht (nach der 5. oder 6 Schulstunde),

  • Celina Rütten, 9 Jahre, Spendenzweck: Anschaffung eines behinderten­gerechten E-Bikes, finanzielle Unterstützung für eine Reittherapie.

  • Timo Ruf, 16 Jahre, Spendenzweck: finanzielle Unterstützung für eine Feldenkrais-Therapie.

Jedes der genannten Kinder erhält ein Fünftel des diesjährigen Spendenbetrages.
Wannweil, 25.11.2013
Der Weihnachtsmarktausschuss

Die Laubhütte, ein Freundeskreis innerhalb der Evang. Kirchengemeinde Wannweil wird wieder ihren alten historischen Waffelofen anheizen. Der gesamte Erlös aus dem Waffelverkauf der „Laubhütte wird zu 100 % dem Spendenzweck des Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt. Wie jedes Jahr werden allein am Stand der Laubhütte wohl wieder über 600 € zusammenkommen.
Die Bevölkerung kann sich diesem guten Beispiel anschließen, indem sie das diesjährige Spendenprojekt ebenfalls unterstützt.

Spendenkonten der Gemeinde Wannweil:

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Reutlingen
BLZ 64050000                              Konto-Nr. 801405
BIC: SOLADES1REU                  IBAN: DE60 6405 0000 0000 8014 05

Volksbank Reutlingen
BLZ 64090100                              Konto-Nr. 1029002
BIC: VBRTDE6R                          IBAN: DE92 6409 0100 0001 0290 02

Verwendungszweck: „Spende anlässlich Weihnachtsmarkt für mildtätige Zwecke“.

Bis zu einem Betrag von 200 € reicht es aus, wenn dem Finanzamt der Kontoauszug des Spenders vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass auf ein Konto der Gemeinde überwiesen wurde. Bei einem Betrag über 200 € stellt Ihnen die Gemeinde gerne eine Spendenbescheinigung aus.

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